Aufnahme

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Aufnahme Ihres Kindes bei uns.

Was sind die Bedingungen für die Aufnahme?

Wir sind das erste staatlich anerkannte Gymnasium in Deutschland, das Kinder und Jugendliche mit AD(H)S und anderen Lern- und Verhaltensauffälligkeiten zum Abitur führen kann.

Das Prozedere zusammengefasst:

  • Das Anmeldeformular ausfüllen

  • Interne Vorauswahl

  • Bei Übereinstimmung: Einladung zu 8-Augen-Gespräch

  • Anmeldung abgeschlossen

Wichtige Hinweise

Das müssen Sie beachten

Von AD(H)S betroffene Kinder und Jugendliche

Eine sorgfältige multiaxiale AD(H)S-Diagnostik (mit aktuellem und ausführlichem Befundbericht), verbunden mit notwendigen Begabungstests, ist grundsätzlich Voraussetzung für die Aufnahme in das Private Gymnasium Esslingen. Interessierte Schüler:innen laden wir mit ihren Eltern auf Grundlage der Anmeldung zu einem Informationsgespräch ein.

Natürlich nehmen wir auch Schüler:innen auf, die nicht von AD(H)S betroffen sind.

Grundvoraussetzung ist die Gymnasialbegabung.

Bei Interesse reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
  • Antrag zur Einschulung (Download weiter unten. Bitte vollständig ausfüllen!)

  • Vom behandelnden Kinder- und Jugendpsychiater benötigen Sie eine multiaxiale AD(H)S-Diagnostik nach ICD-10 mit aktuellem und ausführlichem Befundbericht einschließlich Begabungsprofil (IQ-Test). Der Bericht sollte nicht älter als 1 Jahr sein.

  • Kopien der letzten Zeugnisse

  • schriftlicher Bericht der abgebenden Schule (Schulbericht der Klassenlehrkraft, ggf. mit Empfehlung einer besonderen Beschulung)

  • Kopie des Impfausweises

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie: Wir bieten Ganztagesunterricht, sind aber kein Internat!

Es gibt keine festen Anmeldezeiträume. In den Klassen 5-10 nehmen wir Schüler:innen auch zum Halbjahr auf.

Wenn Sie Fragen zur Höhe bzw. Berechnung des Schulgelds haben, senden Sie bitte eine Mail an den Stiftungsvorstand. Wir übersenden Ihnen dann die aktuelle Schulgeldtabelle.

Für schulrechtliche Fragen, z.B. bei Übertritt aus einer anderen Schulart, kontaktieren Sie bitte die Schulleitung.

Möglicherweise hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf eine (teilweise) Übernahme des Schulgelds gemäß Sozialgesetzgebung. Wir raten Ihnen rechtzeitig, noch vor der Aufnahmeentscheidung, einen formlosen Antrag an das für Sie zuständige Jugendamt zu richten.